

Kammerdarlehen
bis 30.000 Euro
Die perfekte Unterstützung für alle, die sich ein Eigenheim anschaffen, dieses sanieren oder
umbauen möchten. Konkret dient diese Förderung vor allem folgenden Zwecken: dem Neubau oder Ankauf eines Eigenheims, dem Kauf einer Eigentumswohnung, der Leistung von Kostenbeiträgen zu Mietwohnungen, dem Zu-, Um- und Ausbau des Eigenheimes, der Fertigstellung oder der Sanierung des Eigenheimes, dem Einbau einer Heizungsanlage, Kanalanschlussgebühren usw.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30.000 Euro, wobei nach vollständiger Rückzahlung nochmals um ein zinsfreies Darlehen in der Höhe von bis zu 15.000 Euro angesucht werden kann.
Diese Förderung steht ausschließlich Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern mit mindestens dreijähriger Zugehörigkeit zur Landarbeiterkammer (LAK) Kärnten zur Verfügung.

Hausstandsdarlehen
bis 7000 Euro
Dieses Darlehen deckt Maßnahmen aus zwei der wichtigsten Lebensbereiche der Gegenwart und Zukunft ab: Gesundheit und Bildung. Förderbar sind nicht nur Kosten für Maßnahmen, die die LAK-Mitglieder selbst in Anspruch nehmen, sondern auch jene, die ihre Kinder betreffen. Die geplanten Maßnahmen sowie die geschätzten Kosten sind schriftlich nachzuweisen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 3000 Euro, wobei nach vollständiger Rückzahlung wiederkehrend um ein zinsfreies Darlehen in der Höhe von bis zu 3000 Euro angesucht werden kann.
Diese Förderung steht Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bereits nach einjähriger Zugehörigkeit zur Landarbeiterkammer (LAK) Kärnten zur Verfügung.

Bildungs- & Gesundheitsdarlehen
bis 3000 Euro
Dieses Darlehen deckt Maßnahmen aus zwei der wichtigsten Lebensbereiche der Gegenwart und Zukunft ab: Gesundheit und Bildung. Förderbar sind nicht nur Kosten für Maßnahmen, die die LAK-Mitglieder selbst in Anspruch nehmen, sondern auch jene, die ihre Kinder betreffen. Die geplanten Maßnahmen sowie die geschätzten Kosten sind schriftlich nachzuweisen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 3000 Euro, wobei nach vollständiger Rückzahlung wiederkehrend um ein zinsfreies Darlehen in der Höhe von bis zu 3000 Euro angesucht werden kann.
Diese Förderung steht Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bereits nach einjähriger Zugehörigkeit zur Landarbeiterkammer (LAK) Kärnten zur Verfügung.

Rückzahlungsfreie Zuschüsse
● Landeszuschuss Eigenheim
● Bildungsbeihilfen
● Kleinkindbetreuungszuschuss
Anspruch auf diese Zuschüsse haben LAK-Mitglieder mit einer Kammerzugehörigkeit von mindestens 6 Monaten (Bildungsbeihilfen) bzw. 12 Monaten (Kleinkindbetreungs-
zuschuss) bzw. 3 Jahren (Landeszuschuss für Eigenheimbau und -kauf).